AUSSTATTUNG VON RÄDERN AUS DEN NACHBARLÄNDERN

An dieser Stelle fühlen wir uns verpflichtet zu erwähnen, dass in Deutschland die Straßenverkehrsordung (StVO) gilt – und das ist auch gut so, trotz mancher Ausführungen, die sicher diskutabel sind, allen voran die Behandlung von LED-Batterieleuchten.

Nicht bekannt ist dir eventuell, dass z.B. in den Niederlanden andere Vorstellungen von sicheren Fahrrädern herrschen, auch in Sachen Kindertransport folgt man dort anderen Sicherheitsstandards, die zunächst „lascher“ wirken. Dazu kommen aber wieder Radwegenetze, die weltweit vorbildlich sind, weil sie auf maximale Sicherheit gegenüber dem Autoverkehr konzipiert und auch realisiert sind. Da ist Deutschland eher Entwicklungsland und könnte sich die Planung neuer Radwege oft einfacher machen, wenn man sich häufiger in Metropolen wie Amsterdam und auch Kopenhagen umschauen würde.

Zurück zu den Fahrrädern und deren Ausstattung:

Nicht jedes Fahrrad aus den Niederlanden ist in Deutschland zulässig. Klassische Anforderungen an ein in Deutschland betriebenes Fahrrad sind z.B.

• zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
• eine durch „aktive Elemente“ betriebene Lichtmaschine als Energielieferant
• diverse Anforderungen an Reflektoren

Puristen werden sich freuen, dass manche – vorrangig eben holländische Hersteller - auf den „Kabelsalat“ am Lenker verzichten, das liegt eben an deren Bestimmungen.

Welche Ausstattung dein Fahrrad hat, liegt in deiner Verantwortung. Wir versuchen stets, von allen Produkten auch StVO konforme Varianten anzubieten.

 

Nicht alle Produkte aus unserem Sortiment entsprechen der hiesigen StVO!
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